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Wie wird am 13. September gewählt?
Seit der Kommunalwahl im Jahr 1999 werden die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister aber auch die Landrätinnen und Landräte in
Nordrhein-Westfalen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der
Gemeinden bzw. Kreise gewählt. Für dieses Jahr hat das Ministerium
des Innern des Landes NRW diesen Termin auf den 13. September
gelegt. An diesem Sonntag machen wir insgesamt vier Kreuze.
1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für
den Kreistag
1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für
den Stadtrat
1-mal für (die Kandidatin oder) den Kandidaten für das Amt des
Landrates sowie
1-mal für die Kandidatin oder den Kandidaten für das Amt der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(Die Reihenfolge ist von mir frei gewählt worden und hat keine
Bedeutung.)
Mit den ersten beiden Stimmen unterstützen wir „unsere Partei“,
wobei hier natürlich durchaus unterschiedliche Parteien zum Zuge
kommen können. Die weiteren Stimmen haben wir für die
Personenwahlen. Hier sollte die individuelle Entscheidung losgelöst
von Parteizugehörigkeiten fallen. Ich persönlich trete als
parteiloser Bewerber an und möchte Bürgermeister für alle sein. Für
alle Menschen bei uns im Ort, genauso wie für alle politischen
Fraktionen.
Das Mindestwahlalter für die Kommunalwahl beträgt 16 Jahre. Weitere
interessante Information hält das Ministerium des Innern des Landes
NRW unter folgendem Link bereit:
https://www.im.nrw/kommunalwahlen2020.
Diese sind immer – besonders bezogen auf die aktuelle
Corona-Pandemie – aktuell.
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