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Haushalt
Was vermeintlich immer mit dem „Haushalt“ bezeichnet wird, ist
in Wahrheit ein sehr komplexes Zahlenwerk mit Betrachtung der
vergangenen zwei Jahre, konkreten Planungen für das jeweils nächste
Haushaltsjahr sowie dem Ausblick auf die folgenden drei Jahre. Der
Haushaltsplan umfasst immer einen Zeitraum von sechs Jahren. Das
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Ergänzt wird der Haushaltsplan
um die Haushaltssatzung, welche wesentliche Inhalte aus dem
Haushaltsplan zusammenfasst. Dies sind zunächst mal die
entsprechenden Volumina im Ergebnisplan mit den Erträgen und den
Aufwendungen, die Kreditermächtigungen für Investitionstätigkeiten
aber auch für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, wenn mehr
laufende Kosten zu leisten sind als Einnahmen hereinkommen. Letztere
sind bisher in Drensteinfurt noch nicht benötigt worden.
Weitere wichtige Bestandteile sind das Jahresergebnis, welches sich
aus dem Abzug der Erträge von den Aufwendungen ergibt. Ziel ist hier
mindestens einen Ausgleich zu erreichen, was aber in der
Vergangenheit meist kaum gelungen ist. Viele Aufgaben der Stadt, für
deren Übernahme natürlich Geld benötigt wird, sind sogenannte
Pflichtaufgaben der Kommunen und vom Mengen- und Kostenaufwand kaum
steuerbar.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sieht Aufwendungen in Höhe von
31.157.820 € und Erträge in Höhe von 30.835.300 € vor, was in diesem
Jahr ein planmäßiges Defizit in Höhe von 322.520 € ausmacht. Wie nah
die Planungen an der Realität waren, wird im jeweiligen
Jahresabschluss festgestellt.
Für alle Freundinnen und Freunde der Zahlen habe ich mal die
Entwicklung der letzten Jahre tabellarisch aufbereitet:
Haushaltsplanungen
Erkennbar wird zum einen eine deutliche Zunahme des
Gesamthaushaltsvolumens in nur wenigen Jahren von knapp 21 Mio. €
auf knapp 31 Mio. € sowie eine leichte Verbesserung der Ergebnisse,
wenngleich diese noch defizitär sind. Im Vergleich hierzu war die
Steigerung von 2008, dem Jahr der Einführung des „Neuen Kommunalen
Finanzmanagements“ (kurz NKF) bis zum Jahr 2014 lediglich von 18,9
Mio. € auf 20,8 Mio. € deutlich geringer.
Ein verbessertes Bild der Haushaltssituation ergibt sich bei
Betrachtung der Jahresergebnisse:
Es wird deutlich erkennbar, dass die tatsächlichen Jahresergebnisse
deutlich besser sind, als die Plandaten. Dies hat vielseitige
Gründe, ganz maßgeblich auch, dass wir uns für die Folgejahre mehr
vornehmen, als wir dann tatsächlich in der Lage sind auch
umzusetzen. Mir ist aber ein „volles Auftragsbuch“ lieber, als dass
wir schon vor Ende des Jahres sagen müssten, dass alle geplanten
Vorhaben umgesetzt seien. An dieser Stelle wäre es einfach den
Haushalt „schön zu rechnen“. Ich gehe aber lieber ehrgeizig an die
anstehenden Projekte heran. Und die nächsten Jahre halten noch
einige Projekte bereit.
Vergleicht man aber rein rechnerisch auf dieser Grundlage einmal die
Plan-Daten bis 2018 (weil der 2019er Abschluss noch nicht
festgestellt ist) mit den tatsächlichen Ist-Daten, dann lässt sich
feststellen, dass sich die Jahresergebnisse aufaddiert von einem
negativen Saldo in Höhe von - 5.984.940 € zu einem Jahresüberschuss
von 763.135 € entwickelt haben. Ein Effekt, der sich unmittelbar auf
unsere Ausgleichsrücklage auswirkt, die wir damit im Ergebnis um gut
6,7 Mio. € weniger abgeschmolzen haben. Das verschafft uns gerade
mit Blick auf das, was uns das Jahr 2020 aufgrund der
Corona-Pandemie beschert ein gewisses Polster.
Der Jahresabschluss 2019 ist gerade in Erarbeitung und soll den
politischen Gremien in jedem Fall noch vor der Kommunalwahl zur
Beratung und Feststellung vorgelegt werden. Es zeichnet sich aber
schon ab, dass auch in 2019 eine deutliche Verbesserung eingetreten
ist. Mit Blick auf die Corona-bedingten Mehraufwendungen und
Mindereinnahmen kann dies ein wenig beruhigen.
Die Bilanzsumme der Stadt Drensteinfurt zum Stichtag 31.12.2018
liegt bei 125.593.341 €.
Was für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist und
unmittelbare Auswirkungen entfaltet, sind die ebenfalls in der
Haushaltssatzung festgelegten Hebesätze der Gemeindesteuern. Das
sind die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Hieraus
resultiert ein Teil der Grundbesitzabgaben, die jährlich von allen
Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt zu zahlen sind. Veranlagt
werden hier die Eigentümer, die diese aber beispielsweise an Mieter
im Rahmen der Nebenkostenabrechnung geltend machen können. Es
handelt sich um eine bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern äußerst
unbeliebte Einnahmequelle für die Stadt, aber doch eine der Säulen
der Finanzierung all der Aufgaben einer Kommune. So beläuft sich der
für 2020 erwartete Betrag dieser sog. Realsteuern auf knapp 6,6 Mio.
€. Und damit wird klar, dass die Gemeinden hierauf nicht verzichten
können. Vielmehr noch sind sie gehalten, all das, was sie zur
Erfüllung ihrer Aufgaben an erforderlichen Finanzmitteln benötigen,
„1. soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden
Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie 2. im Übrigen
aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht
ausreichen.“ (§ 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass die Gemeinde die
Ausgaben, welche sie nicht über Gebühren für konkrete von ihr
erbrachte Leistungen wieder einnehmen kann, in der Höhe als Steuern
erhebt, die nötig ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen
Haushaltausgleich zu schaffen.
Auf Grund der Grundsteuerreform, die im November 2019 nach zähen
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde, weil das
Bundesverfassungsgericht die bisherige Ermittlung für unrechtmäßig
erklärte hatte, wird sich die Berechnung in Zukunft ändern. Das wird
sich allerdings erst im Jahr 2025 konkret auswirken. Die
Bundesländer können über eine Öffnungsklausel eigene Wege gehen.
Nordrhein-Westfalen prüft derzeit noch, ob von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden soll.
Fest steht aber, das die Grundsteuer eine der wichtigsten
Einnahmequellen der Kommunen generell ist. Im Jahr 2020 beträgt die
erwartete Summe aus Grundsteuer A und B fast 2,5 Mio. €. Damit wird
deutlich, dass auch Drensteinfurt nicht auf diese Einnahmen
verzichten kann. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen,
muss in den Kommunen geprüft werden, welche Auswirkungen diese
entfalten. Mein Ziel wäre es hierbei, die Hebesätze so anzupassen,
dass sich die Beträge für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie
möglich verändern. Allerdings wird es kaum vermeidbar sein, dass es
Gewinner und Verlierer geben wird, denn das bisherige System ist ja
aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht.
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